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VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1; BayBG Art. 88 Abs. 1
Keine weitere Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953
- VGH Bayern, 25.01.2021 - 3 CE 20.2959
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953
Inhaltlich ist unter dienstlichen Belangen im Sinne von Art. 88 Abs. 1 BayBG das engere öffentliche, d.h. dienstliche Interesse an einer sachgemäßen und reibungslosen Aufgabenerfüllung der Verwaltung zu verstehen (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 - juris Rn. 12).Dabei ist die oberste Dienstbehörde befugt, die in ihrem Bereich entgegenstehenden dienstlichen Belange generell festzustellen und festzulegen, ab wann diese Belange der Gewährung von Antragsteilzeit entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - juris Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.2017 - 4 S 1764/16
Lehrer - Lage der Elternteilzeit im laufenden Schuljahr - unterjährige …
Auszug aus VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953
Dem Dienstherrn kommt hinsichtlich der die dienstlichen Belange maßgeblich (vor) prägenden verwaltungspolitischen Entscheidungen über die zur effektiven Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass diese Entscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (VGH BW, B.v. 27.7.2017 - 4 S 1764/16 - NVwZ-RR 2017, 926, juris Rn. 14).Die Vollzugshinweise dienen vielmehr der Ausfüllung des Begriffs der "dienstlichen Belange" in Art. 88 Abs. 1 BayBG, für die der Dienstherr die Darlegungslast trägt (vgl. VGH BW, B.v. 27.7.2017 - 4 S 1764/16 - juris Rn. 17).
- BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 20.07
Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953
Einem Antrag des Beamten muss er somit regelmäßig entsprechen (vgl. zu einer ähnlichen "Soll"-Vorschrift BVerwG, U.v. 16.10.2008 - 2 C 20.07 - NVwZ 2009, 470).
- VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Unwirksamkeit einer per E-Mail erteilten Zusicherung mangels Schriftform
Auszug aus VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953
Vielmehr ist hinsichtlich der dienstlichen Beanspruchung im Grundsatz davon auszugehen, dass jeder Beamte dem Dienstherrn für jede seiner Laufbahn und seinem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabe zur Verfügung steht und damit verbundene Belastungen hinnehmen muss (vgl. VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372 - juris Rn. 26). - VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 20.869
Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung, Modulprüfung, berufsbezogene …
Auszug aus VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953
Am 20. Mai 2020 hatte die Antragstellerin Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Bescheid vom 16. April 2020 erheben lassen mit dem Antrag, den Bescheid der Beklagten vom 16. April 2020 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin Teilzeit in Höhe von 21 Wochenstunden auf Basis von 28 Wochenstunden zu bewilligen (Au 2 K 20.869). - VGH Bayern, 12.03.2008 - 15 ZB 07.153
Altersteilzeit; Entgegenstehen dringender dienstlicher Belange; keine …
Auszug aus VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953
Da dem Antrag der Antragstellerin dringende dienstliche Belange entgegenstehen, begründet ihre Berufung auf die Fürsorgepflicht keinen Anspruch auf eine weitere Ermäßigung der Wochenstundenzahl (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2008 - 15 ZB 07.153 - juris Rn. 6).
- VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.971
Grundschullehrerin, Antrag auf weitere Ermäßigung der Wochenstundenanzahl, …
Insoweit werde vollumfänglich auf den Beschluss des VG Augsburg vom 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 und den diesen bestätigenden Beschluss des BayVGH vom 25.01.2021 - 3 CE 20.2959 verwiesen, die eine vergleichbare Fallkonstellation beträfen.Dem Dienstherrn kommt hinsichtlich der die dienstlichen Belange maßgeblich (vor) prägenden verwaltungspolitischen Entscheidungen über die zur effektiven Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals eine Einschätzungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass diese Entscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (…vgl. VGH BW, B.v. 27.7.2017 - 4 S 1764/16 - NVwZ-RR 2017, 926 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 3 CE 20.2959 - juris Rn. 8; VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - juris Rn. 24).
Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass für den Lehrerbedarf auf den Regierungsbezirk ... abzustellen wäre (vgl. VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - juris Rn. 25).
Der schulartfremde Einsatz der Grundschullehrkräfte gehört dabei zu der oben genannten verwaltungspolitischen - vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbaren - Entscheidung des Dienstherrn in Bezug auf den Einsatz des vorhandenen Personals unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, Art. 21 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) (vgl. VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - juris Rn. 26).
Da dem Antrag der Klägerin dienstliche Belange entgegenstehen, begründet ihre Berufung auf die Fürsorgepflicht keinen Anspruch auf eine weitere Ermäßigung der Wochenstundenzahl (…vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2008 - 15 ZB 07.153 - juris Rn. 6; VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - juris Rn. 32).
Vielmehr ist hinsichtlich der dienstlichen Beanspruchung im Grundsatz davon auszugehen, dass jede Beamtin bzw. jeder Beamte dem Dienstherrn für jede ihrer bzw. seiner Laufbahn und ihrem bzw. seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabe zur Verfügung steht und damit verbundene Belastungen hinnehmen muss (…vgl. VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372 - juris Rn. 26; VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178
Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung einer Grundschullehrerin
Eine rückwirkende Herabsetzung der Wochenstundenzahl für das abgelaufene Schuljahr scheidet schon deswegen aus, weil die Klägerin in diesem Schuljahr tatsächlich 24 Wochenstunden (mit entsprechender Besoldung) statt der begehrten 21 Wochenstunden leisten musste und geleistet hat, nachdem ein von ihr angestrengtes Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO in zwei Instanzen erfolglos geblieben ist (vgl. VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 3 CE 20.2959).